RS Vwgh 1998/2/26 97/07/0150

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Veröffentlicht am 26.02.1998
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §4 Abs1;

Rechtssatz

Einen Feststellungsanspruch iSd § 4 Abs 1 AWG 1990 hat der über eine Sache Vefügungsberechtigte dann, wenn er einen auf diese Gesetzesbestimmung gestützten Antrag gestellt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070150.X01

Im RIS seit

24.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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