RS Vwgh 1998/2/26 98/07/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1998
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32b;
WRGNov 1997 Art2 Abs5;

Rechtssatz

Wenngleich auch Indirekteinleiterbewilligungen, die noch nicht rechtskräftig sind, als "bestehende" wasserrechtliche Indirekteinleiterbewilligungen anzusehen sind, steht Art II Abs 5 WRGNov 1997 einer Abänderung, einschließlich der Aufhebung, einer Indirekteinleiterbewilligung im Zuge eines Berufungsverfahrens nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070003.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten