RS Vwgh 1998/2/26 97/07/0065

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Veröffentlicht am 26.02.1998
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40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §10 idF 1996/201;
ALSAG 1989 §21;
ALSAG 1989 §24;
AVG §39 Abs2;
AVG §56;
AVG §8;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/07/0170 E 26. Februar 1998 97/07/0151 E 26. Februar 1998

Rechtssatz

Ist dem in seiner Eigenschaft als Abgabengläubiger nach dem AltlastensanierungsG durch das Hauptzollamt vertretenen Bund das Recht eingeräumt, die Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenpflicht nach dem AltlastensanierungsG durch einen von der Bezirksverwaltungsbehörde zu erlassenden Bescheid feststellen zu lassen, dann ist aus einer solcherart durch § 10 AltlastensanierungsG eingeräumten gesetzlichen Befugnis das Recht des Bundes als Abgabengläubiger zu folgern, darauf zu dringen, daß die Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenpflicht, somit der Inhalt des festzustellenden Abgabenrechtsverhältnisses auch in sachlich und rechtlich richtiger Weise festgestellt wird.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070065.X05

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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