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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AgrBehG 1950 §5 Abs2 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/07/0129Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/10/29 88/07/0045 1Stammrechtssatz
Die Teilnahme sachverständiger Mitglieder des LAS, die im Verfahren eine fachliche Äußerung abgegeben haben, an der Entscheidung des LAS begegnet keinen Bedenken
(Hinweis E 4.12.1990, 89/07/0191). Die gegenteilige Annahme liefe auf eine nicht bestehende Verpflichtung bestimmter Senatsmitglieder zur Unterdrückung jenes vorläufigen sachkundigen Urteils, das diese sich im Ermittlungsverfahren fallbezogen gebildet haben (und auf dessen Erörterung nach § 10 Abs 2 AgrVG die Parteien vorbereitet werden können) oder auf ein dem Gesetz widersprechendes Verbot mittelbarer Beweisaufnahmen hinaus.
Schlagworte
Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Sachverständiger KollegialorganEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070128.X02Im RIS seit
03.04.2001