RS Vwgh 1998/2/27 98/06/0010

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Veröffentlicht am 27.02.1998
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO Tir 1989 §25;
BauO Tir 1989 §37 Abs1;
BauO Tir 1989 §53 Abs1 litd;
BauRallg;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Allein mit dem Auftrag des Bauwerbers an den Baumeister, entsprechende Maßnahmen zu treffen, ist er nicht der ihm im Rahmen seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit obliegenden Sorgfaltspflicht gegenüber dem Beauftragten nachgekommen (Hinweis E 30.10.1991, 91/09/0055). Die bewilligungslose Errichtung des Zubaues ist zu Recht dem Bauwerber zuzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998060010.X03

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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