RS Vwgh 1998/2/27 95/19/1098

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Veröffentlicht am 27.02.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FamLAG 1967 §2;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 95/19/1099 - 95/19/1100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/05/22 95/21/0429 1

Stammrechtssatz

Bei der Familienbeihilfe gem § 2 ff FamLAG handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch, der bei der Beurteilung gem § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 zu berücksichtigen ist (Hinweis E 14.12.1995, 95/19/0465).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995191098.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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