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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/06/0278Rechtssatz
Da in § 41 Abs 6 Stmk BauG 1995 § 26 Abs 1 Stmk BauG 1995 zitiert ist, hat ein Nachbar nur dann Anspruch auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages, wenn die Bauarbeiten, die baulichen Anlagen oder die sonstigen Maßnahmen seine, im § 26 Abs 1 Stmk BauG 1995 taxativ aufgezählten Rechte verletzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060275.X02Im RIS seit
03.05.2001