RS Vwgh 1998/2/27 97/06/0275

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Veröffentlicht am 27.02.1998
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1;
BauG Stmk 1995 §41 Abs6;
BauRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/06/0278

Rechtssatz

Da in § 41 Abs 6 Stmk BauG 1995 § 26 Abs 1 Stmk BauG 1995 zitiert ist, hat ein Nachbar nur dann Anspruch auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages, wenn die Bauarbeiten, die baulichen Anlagen oder die sonstigen Maßnahmen seine, im § 26 Abs 1 Stmk BauG 1995 taxativ aufgezählten Rechte verletzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060275.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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