RS Vwgh 1998/2/27 97/06/0172

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Veröffentlicht am 27.02.1998
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §354;
BauG Stmk 1995 §5 Abs1 Z6;
VwRallg;

Rechtssatz

Ist der Bauwerber Eigentümer des zwischen dem Baugrundstück und der öffentlichen Verkehrsfläche gelegenen Grundstückes, kommt ihm somit rechtlich die umfassende Verfügungsbefugnis eines Eigentümers iSd § 354 ABGB an dieser Zufahrt zu, so ist diese Zufahrt als rechtlich gesichert iSd § 5 Abs 1 Z 6 Stmk BauG 1995 zu qualifizieren.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060172.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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