Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §354;Rechtssatz
Ist der Bauwerber Eigentümer des zwischen dem Baugrundstück und der öffentlichen Verkehrsfläche gelegenen Grundstückes, kommt ihm somit rechtlich die umfassende Verfügungsbefugnis eines Eigentümers iSd § 354 ABGB an dieser Zufahrt zu, so ist diese Zufahrt als rechtlich gesichert iSd § 5 Abs 1 Z 6 Stmk BauG 1995 zu qualifizieren.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060172.X04Im RIS seit
11.07.2001