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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Eine Projektänderung, die ein weiteres Geschoß und eine wesentliche Änderung der Gebäudehöhe vorsieht, ist mit § 66 Abs 4 AVG nicht vereinbar (Hinweis E 23.4.1987, 86/06/0253).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995060185.X03Im RIS seit
03.05.2001