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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/19/0418Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/06/27 90/06/0191 2Stammrechtssatz
Erteilt ein Bf durch einen Boten den Auftrag, eine Beschwerde einzubringen, so ist es Sache des Bf nachzufragen, ob der Vertreter des Bf die Beschwerde einbringen werde. Betraut der Bf jedoch eine Person mit der Verrichtung "aller Behördenwege" und kommt dieser Person somit die Funktion eines Vertreters zu, so muß sich der Vertreter, dessen Verschulden dem Vertretenen voll anzulasten ist, darum kümmern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997190417.X01Im RIS seit
03.04.2001