RS Vwgh 1998/2/27 97/06/0257

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1998
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Index

L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §38;
KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;
WRG 1959 §32;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/06/0258

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/26 96/06/0259 4

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine Anlage einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf, ist im von der Baubehörde durchzuführenden Verfahren als Vorfrage zu prüfen, weil Voraussetzung für die angestrebte Ausnahmebewilligung nicht nur eine tatsächlich vorhandene, sondern auch wasserrechtlich zulässige schadlose Entsorgung ist (Hinweis E 16.12.1994, 93/07/0131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060257.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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