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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; kein minderer Grad des Versehens; Zurückweisung der Beschwerde als verspätetRechtssatz
Der Verfassungsgerichtshof wertet es nicht als leichte Fahrlässigkeit, wenn ein in eine Ablage für die Postaufgabe eingelegtes Schriftstück ohne Vorliegen eines besonderen Umstandes - die Überfüllung der Ablage kann nicht als solcher angesehen werden - aus der Ablage rutscht und unentdeckt liegen bleibt, sodaß es nicht fristgerecht zur Post transportiert wird.
(ähnlich: B477/97, B v 12.03.97).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B379.1997Dokumentnummer
JFR_10029688_97B00379_01