Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Daß eine Nichtpartei ebenfalls im "Verteiler" des erstinstanzlichen Bescheides (hier eines Unterlassungsauftrages gem § 41 Abs 4 Stmk BauG 1995) aufscheint, vermag nicht zu bewirken, daß entgegen der klaren Formulierung des Spruches der Bescheid dahin zu deuten wäre, daß der Unterlassungsauftrag AUCH an die Nichtpartei ergangen wäre.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060274.X01Im RIS seit
11.07.2001