RS Vwgh 1998/2/27 97/06/0274

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1998
beobachten
merken

Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauG Stmk 1995 §41 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Daß eine Nichtpartei ebenfalls im "Verteiler" des erstinstanzlichen Bescheides (hier eines Unterlassungsauftrages gem § 41 Abs 4 Stmk BauG 1995) aufscheint, vermag nicht zu bewirken, daß entgegen der klaren Formulierung des Spruches der Bescheid dahin zu deuten wäre, daß der Unterlassungsauftrag AUCH an die Nichtpartei ergangen wäre.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060274.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten