RS Vwgh 1998/2/27 95/21/0905

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Veröffentlicht am 27.02.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
FrG 1993 §37 Abs1;
FrG 1993 §37 Abs2;
FrG 1993 §54 Abs1;

Rechtssatz

Bringt der Fremde, ein Iraker, im Verfahren nach § 54 Abs 1 FrG 1993 vor, daß er als 25-jähriger ins wehrpflichtige Alter falle und daß im Irak auf Grund einer bestimmten Rechtsvorschrift "für die Flucht während der Militärzeit oder für ein Nichterscheinen (zB Nichtregistrierung oder Ausreise bzw Aufenthalt im Ausland)" die Todesstrafe vorgesehen sei (der Fremde hat sich im Jahre 1986 durch seine Flucht in den Iran dem Militärdienst im iranisch-irakischen Krieg entzogen), so hat sich die Beh mit der vom Fremden insb unter Hinweis auf die genannte irakische Rechtsvorschrift behauptete Praxis des Irak, daß Personen, welche sich durch Ausreise der Stellung für den Militärdienst entzogen haben, die Todesstrafe drohe, durch geeignete Ermittlungen (zB Anfrage bei der österreichischen Botschaft im Irak, Verwertung von Berichten spezialisierter Organisationen) auseinanderzusetzen.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995210905.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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