RS Vwgh 1998/2/27 97/06/0275

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Veröffentlicht am 27.02.1998
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1;
BauG Stmk 1995 §5 Abs1 Z6;
BauRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/06/0278

Rechtssatz

Die Frage, ob die Zufahrtsmöglichkeit über die öffentliche Verkehrsfläche beeinträchtigt ist, begründet kein im Stmk BauG 1995 begründetes subjektives öffentliches Nachbarrecht und somit kein Mitspracherecht des Nachbarn.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060275.X03

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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