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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/06/0278Rechtssatz
Die Frage, ob die Zufahrtsmöglichkeit über die öffentliche Verkehrsfläche beeinträchtigt ist, begründet kein im Stmk BauG 1995 begründetes subjektives öffentliches Nachbarrecht und somit kein Mitspracherecht des Nachbarn.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060275.X03Im RIS seit
03.05.2001