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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung der Bestimmung des KommunalsteuerG 1993 über die im Wege der Selbstbemessung zu entrichtende Kommunalsteuer infolge Zumutbarkeit des VerwaltungsrechtswegesRechtssatz
Die Antragsteller haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung der von ihnen im Wege der Selbstbemessung entrichteten Kommunalsteuer mit der Begründung zu stellen, die Abgabenentrichtung erweise sich im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit des KommunalsteuerG 1993 als unrichtig.
Bei Beschreitung dieses Weges befänden sich die Antragsteller, was ihre Verpflichtung zur Entrichtung inzwischen fällig gewordener Steuern betrifft, in keiner anderen Situation als jene Abgabepflichtigen, die die Rechtswidrigkeit von Steuerbescheiden rügen wollen. Dieser Weg zur Erwirkung eines Bescheides ist den Antragstellern somit zumutbar.
(ebenso: B v 12.03.97, G73/97 ua).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Kommunalsteuer, Finanzverfahren, Selbstbemessung (Finanzverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:G69.1997Dokumentnummer
JFR_10029688_97G00069_01