RS Vwgh 1998/2/27 96/06/0090

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Veröffentlicht am 27.02.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §32;
AVG §37;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Aus dem AVG ist keine Verpflichtung der Behörde zur Setzung einer Nachfrist im Falle der Ablehnung einer Fristerstreckung zu entnehmen (hier iZm der von der Partei behaupteten Verletzung des Parteiengehörs).

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996060090.X03

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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