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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §828;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/05/0203 E 29. November 1988 RS 2(hier: § 13c WEG 1975 gibt keinen Anlaß, von dieser Judikatur abzugehen)Stammrechtssatz
Dass eine Vollstreckung hinsichtlich einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft nur dann in Betracht kommt, wenn der Beseitigungsauftrag sich gegen alle Miteigentümer richtet, bedeutet nicht, dass dieser Beseitigungsauftrag in einem einheitlichen Bescheid ergehen muss, weshalb auch die Rechtskraft jedem Miteigentümer gegenüber zu einem anderen Zeitpunkt eintreten kann.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996060182.X06Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009