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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §9;Rechtssatz
Der Wortlaut des § 13c WEG bietet keinerlei Hinweis dafür, daß mit der Einführung der mit eingeschränkter Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Wohnungseigentümergemeinschaft an den Eigentumsverhältnissen an der Liegenschaft und an den darauf befindlichen Gebäuden etwas geändert werden sollte. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde vom Gesetzgeber auch nicht in der Weise ausgeformt, daß sie in bezug auf einen Abbruchsauftrag (hier nach der Tir BauO 1989) in die Rechtsstellung der Eigentümer (Miteigentümer) der Liegenschaft einzutreten hätte.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit ParteifähigkeitBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996060182.X03Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009