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36 WirtschaftstreuhänderNorm
EMRK Art6 Abs1 / TribunalLeitsatz
Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren durch Verhängung von Disziplinarstrafen über einen Wirtschaftstreuhänder infolge Einräumung eines größeren Einflusses auf die Entscheidungsfindung an den Kammeranwalt aufgrund Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Berufungen des Beschwerdeführers; kein Parteiengehör für den Beschwerdeführer zu diesen StellungnahmenRechtssatz
Zur Tribunalqualität des gemäß §1 und §2 Wirtschaftstreuhänder-DisziplinarO eingerichteten Berufungssenats siehe Vorjudikatur; keine Verpflichtung zu mündlicher Verhandlung.
Der Berufungssenat hat jedoch den sich aus dem verfassungsgesetzlichen Gebot, ein faires Verfahren durchzuführen (Art6 EMRK), ergebenden "Grundsatz der Waffengleichheit" verletzt, weil er den Kammeranwalt gegenüber dem Beschuldigten privilegiert und jenem größeren Einfluß auf seine Entscheidung einräumte als dem Beschuldigten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wirtschaftstreuhänder, Disziplinarrecht Wirtschaftstreuhänder, Parteiengehör, Öffentlichkeitsprinzip, Waffengleichheit (Disziplinarverfahren), fair trialEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B991.1996Dokumentnummer
JFR_10029688_96B00991_01