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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/01/22 97/06/0177 1Stammrechtssatz
Mit der Stmk BauONov 1976 wurden im Interesse eines erhöhten Brandschutzes die Bestimmungen über Hochhäuser neu gefaßt und ua § 50a Stmk BauO 1968 eingefügt. Nach den Erläuternden Bemerkungen zur Novelle verfolgte diese den Zweck, Hochhäuser, die nicht den Erfordernissen der Sicherheit entsprechen, den neuen Vorschriften anzupassen. Der Gesetzgeber hat also diesbezüglich die Möglichkeit des Eingriffes in die Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides verfügt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060195.X01Im RIS seit
20.11.2000