RS Vwgh 1998/2/27 97/06/0195

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Veröffentlicht am 27.02.1998
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauO Stmk 1968 §50a;
BauONov Stmk 1976;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/01/22 97/06/0177 1

Stammrechtssatz

Mit der Stmk BauONov 1976 wurden im Interesse eines erhöhten Brandschutzes die Bestimmungen über Hochhäuser neu gefaßt und ua § 50a Stmk BauO 1968 eingefügt. Nach den Erläuternden Bemerkungen zur Novelle verfolgte diese den Zweck, Hochhäuser, die nicht den Erfordernissen der Sicherheit entsprechen, den neuen Vorschriften anzupassen. Der Gesetzgeber hat also diesbezüglich die Möglichkeit des Eingriffes in die Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides verfügt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060195.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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