RS Vwgh 1998/3/9 98/10/0012

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Veröffentlicht am 09.03.1998
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Index

70/05 Schulpflicht

Norm

SchPflG 1985 §9 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Ein Fernbleiben von der Schule zum Zweck eines der Prophylaxe oder der Regeneration dienenden Kuraufenthaltes könnte angesichts des Zweckes der Regelung nur dann als iSd § 9 Abs 3 SchPflG gerechtfertigt angesehen werden, wenn im Hinblick auf den Gesundheitszustand des betreffenden Schülers ein Zuwarten bis zur unterrichtsfreien Zeit nicht angezeigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998100012.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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