RS Vwgh 1998/3/9 97/10/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1998
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
AVG §60;

Rechtssatz

Mit der formelhaften Behauptung, ein Gutachten sei schlüssig und widerspruchsfrei, wird bei Vorliegen eines gegenteilige Aussagen enthaltenden Gutachtens der Begründungspflicht nicht entsprochen.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behördefreie BeweiswürdigungBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997100144.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten