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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Mit der formelhaften Behauptung, ein Gutachten sei schlüssig und widerspruchsfrei, wird bei Vorliegen eines gegenteilige Aussagen enthaltenden Gutachtens der Begründungspflicht nicht entsprochen.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behördefreie BeweiswürdigungBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100144.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009