RS Vwgh 1998/3/9 97/10/0145

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Veröffentlicht am 09.03.1998
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Index

L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
B-VG Art118 Abs2;
NatSchG Tir 1997 §39;
NatSchG Tir 1997 §41 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die vom betreffenden Vorhaben berührte Gemeinde ist nach dem Tir NatSchG 1997 nur berechtigt, Interessen ihres eigenen Wirkungsbereiches im Naturschutzverfahren geltend zu machen. Ihre Einwände betreffend die Auswirkungen des Vorhabens des Antragstellers auf andere Gemeinden überschreitet daher jenen Bereich, in welchem die erstgenannte Gemeinde ein Mitspracherecht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997100145.X06

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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