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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs3Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; gleichzeitige Zurückweisung der Beschwerde wegen Fristversäumnis; Abweisung des Abtretungsantrags und des VerfahrenshilfeantragsRechtssatz
Nach Ansicht des Gerichtshofes kann von einem minderen Grad des Versehens nicht gesprochen werden, wenn ein Anwalt seiner Kanzlei tagelang fernbleibt, die Unterschriftenmappe nicht durchsieht und auch keine Vorsorge dahingehend trifft, daß die Unterschriftenmappe während seiner Abwesenheit von einer anderen geeigneten Person überprüft wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Abtretung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B4927.1996Dokumentnummer
JFR_10029687_96B04927_01