RS Vwgh 1998/3/9 98/10/0017

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Veröffentlicht am 09.03.1998
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Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
L81506 Umweltschutz Steiermark
L81516 Umweltanwalt Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
NatSchG Stmk 1976 §7 Abs2;
UmweltschutzG Stmk 1988 §6 Abs1;
UmweltschutzG Stmk 1988 §6 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 6 Abs 1 Stmk UmweltschutzG beruft den Landesumweltanwalt zur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes. § 6 Abs 2 Stmk UmweltschutzG räumt ihm zur Wahrnehmung dieser Aufgabe die Parteistellung in bestimmten Verfahren und die Berechtigung ein, gegen die solche Verfahren abschließenden Bescheide Beschwerde an den VwGH zu erheben. Verfahren, deren Gegenstand die Erteilung oder Versagung einer Bewilligung nach § 7 Abs 2 Stmk NatschG 1976 ist, sind Verfahren, die iSd § 6 Abs 2 Stmk UmweltschutzG "auch eine Vermeidung einer erheblichen und dauernden Beeinträchtigung von Menschen und der Umwelt zum Gegenstand haben". Der Landesumweltanwalt ist daher befugt, an einem Verfahren um Erteilung einer Bewilligung nach § 7 Abs 2 Stmk NatschG 1976 als Partei mitzuwirken, dh durch den Einsatz von einer Partei zustehenden prozessualen Mitteln eine Verletzung von Umweltinteressen durch den Bescheid hintanzuhalten. Ein Anspruch auf Erlassung eines Bescheides bestimmten Inhalts (sei es auf Erteilung oder auf Versagung einer Bewilligung) ist ihm jedoch nicht eingeräumt. Er ist daher weder befugt, einen Antrag auf "Einleitung eines Verfahrens nach § 7 Abs 2 Stmk NatschG 1976" noch auf Versagung einer - im vorliegenden Fall auch gar nicht beantragten - Bewilligung zu stellen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998100017.X01

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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