RS Vwgh 1998/3/10 94/08/0205

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Veröffentlicht am 10.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §33 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2737/78 E VS 7. Mai 1980 VwSlg 10116 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Auch im Falle der Verwendung einer Freistempelmaschine dürfen die Tage des Postenlaufes in die Frist (Berufungsfrist) nicht eingerechnet werden. Das Aufgabedatum ist von Amts wegen zu ermitteln (ausdrückliche Ablehnung der gegenteiligen früheren Rechtsprechung wie zB des von B 10.3.1954, 438/54, VwSlg 3345 A/1954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994080205.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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