RS Vwgh 1998/3/10 97/08/0517

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1998
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46 Abs1;
AVG §37;
AVG §46;

Rechtssatz

Da nach § 46 Abs 1 AlVG die Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld nur mit dem bundeseinheitlich aufgelegten Formblatt zu erfolgen hat, bewirkt die Unterlassung der Einvernahme von Zeugen für die Geltendmachung des Anspruches auf andere Art keine Verfahrensverletzung.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080517.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten