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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §46 Abs1;Rechtssatz
Da nach § 46 Abs 1 AlVG die Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld nur mit dem bundeseinheitlich aufgelegten Formblatt zu erfolgen hat, bewirkt die Unterlassung der Einvernahme von Zeugen für die Geltendmachung des Anspruches auf andere Art keine Verfahrensverletzung.
Schlagworte
Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997080517.X02Im RIS seit
18.10.2001