RS Vwgh 1998/3/11 97/01/0662

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Veröffentlicht am 11.03.1998
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/01/0073 2

Stammrechtssatz

Zur Begründung der Ermessensentscheidung über Verleihung der Staatsbürgerschaft hat die Beh die Persönlichkeit des Staatsbürgerschaftswerbers und sein gesamtes bisheriges Verhalten unter Berücksichtigung auch schon getilgter Vorstrafen daraufhin zu beurteilen, ob er nach seinem bisherigen Verhalten für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedenklich erscheint, wobei nicht auf formale Gesichtspunkte abzustellen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997010662.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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