RS Vwgh 1998/3/11 97/01/1095

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Veröffentlicht am 11.03.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/03 97/01/0123 2

Stammrechtssatz

Das Staatsbürgerschaftsgesetz normiert einen gegenüber dem Einbürgerungswerber strengeren Maßstab als das Fremdengesetz. Tathandlungen, welche eine konkrete Gefährdungsprognose iSd § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 nicht zuließen, können durchaus den Tatbestand des § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997011095.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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