RS Vwgh 1998/3/12 98/20/0107

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Veröffentlicht am 12.03.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
VwGG §24 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/04/0194 2 (hier: Verspäteter Wiedereinsetzungsantrag zur Stellung eines Antrages auf Verfahrenshilfe)

Stammrechtssatz

Ist das Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag für sich allein nicht geeignet, diesen zum Erfolg zu führen, so ist dem Wiedereinsetzungsantrag ohne weiteres Verfahren - und ohne Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages in Ansehung des eingebrachten Schriftsatzes (Hinweis B 28.6.1982, 82/10/0066, 0067, VwSlg 10771 A/1982) - nicht stattzugeben.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Ausschluß Wiedereinsetzungsantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998200107.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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