RS Vwgh 1998/3/13 96/19/1435

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Veröffentlicht am 13.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §1 Abs3 idF 1995/351;
AufG 1992 §1 Abs3 Z5 idF 1995/351;
AufG 1992 §6 Abs2 idF 1995/351;
AufG 1992 §6 Abs4 idF 1995/351;
AVG §6 Abs1;
FrG 1993 §65;
FrG 1993 §7 Abs7;

Rechtssatz

Bei einer nicht mit der Rechtslage in Übereinstimmung stehenden Weiterleitung eines auf die Erteilung eines Sichtvermerkes zielenden Antrages nimmt die Aufenthaltsbehörde erster Instanz bei der Entscheidung über diesen Antrag eine Zuständigkeit wahr, die ihr nicht zukommt. Die Berufungsbehörde muß diesfalls den angefochtenen Bescheid ersatzlos beheben und den Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes gem § 6 AVG an die Fremdenpolizeibehörde zurückleiten.

Schlagworte

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996191435.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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