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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §1 Abs3 idF 1995/351;Rechtssatz
Bei einer nicht mit der Rechtslage in Übereinstimmung stehenden Weiterleitung eines auf die Erteilung eines Sichtvermerkes zielenden Antrages nimmt die Aufenthaltsbehörde erster Instanz bei der Entscheidung über diesen Antrag eine Zuständigkeit wahr, die ihr nicht zukommt. Die Berufungsbehörde muß diesfalls den angefochtenen Bescheid ersatzlos beheben und den Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes gem § 6 AVG an die Fremdenpolizeibehörde zurückleiten.
Schlagworte
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996191435.X03Im RIS seit
18.02.2002