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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §6 Abs2 idF 1995/351;Rechtssatz
Ein Fremder kann sich auf § 4 Z 2 der Verordnung der Bundesregierung über die Anzahl der Bewilligungen nach dem AufenthaltsG 1997, BGBl Nr 1996/707, nur berufen, wenn er noch im Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des Berufungsbescheides Angehöriger einer österreichischen Staatsbürgerin war (Hinweis E 30.1.1998, 96/19/1030).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997190850.X01Im RIS seit
02.05.2001