RS Vwgh 1998/3/13 97/19/0850

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Veröffentlicht am 13.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs2 idF 1995/351;
AufG Anzahl der Bewilligungen 1997 §4 Z2;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Ein Fremder kann sich auf § 4 Z 2 der Verordnung der Bundesregierung über die Anzahl der Bewilligungen nach dem AufenthaltsG 1997, BGBl Nr 1996/707, nur berufen, wenn er noch im Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des Berufungsbescheides Angehöriger einer österreichischen Staatsbürgerin war (Hinweis E 30.1.1998, 96/19/1030).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997190850.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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