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L71069 Marktordnungen WienNorm
GewO 1994 §286 Abs1;Rechtssatz
Kaufgeschäfte, die nicht unmittelbar erfüllt werden (Veräußerung von Waren ohne "körperliche Manipulation"), sind als Markttätigkeit iSd § 50 abs 1 Z 7 GewO 1994 anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996040281.X02Im RIS seit
20.11.2000