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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0212 1 (hier: Einwendungen bezogen auf die Kritik von Verfahrensvorgängen, insbesondere eine allgemein gehaltene Kritik an einem Sachverständigen wie auch Befürchtung der Mißachtung einer bescheidmäßigen Anordnung, sind mangels eines auf die konkreten Verhältnisse des Bf abgestellten Vorbringens nicht als Befürchtung einer persönlichen Gefährdung bzw Belästigung durch die geplante Betriebsanlage anzusehen)Stammrechtssatz
Die GewO 1994 kennt keine Regelung über eine Rechtsnachfolge in eine Parteistellung, insbesondere nicht in eine iSd § 356 Abs 3 GewO 1994 durch entsprechend qualifizierte Einwendungen - bezogen auf Sachverhaltsumstände, die den Eintritt einer persönlichen Gefährdung oder Belästigung möglich erscheinen lassen - erworbene Parteistellung (Hinweis B 29.1.1991, 90/04/0269).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040018.X01Im RIS seit
20.11.2000