RS Vwgh 1998/3/17 96/04/0082

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Veröffentlicht am 17.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §52;
BergG 1975 §146 Abs1;
BergG 1975 §146 Abs3;

Rechtssatz

Es ist Aufgabe der belangten Behörde im bergrechtlichen Verfahren gemäß § 146 Abs 1 BergG aus medizinischer Sicht abzuklären, welche Auswirkungen die vom Betrieb der Bergbauanlage (hier: Förderbandanlage) ausgehenden Störgeräusche ihrer Art und ihrem Ausmaß nach auf den menschlichen Organismus auszuüben vermögen. Dies erfordert entsprechende, medizinisch fundierte Feststellungen, die eine Beurteilung ermöglichen, ob diese Auswirkungen als zumutbar iSd § 146 Abs 3 BergG anzusehen sind.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996040082.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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