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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Ein Antrag der Partei auf unbefristete Nachsichtserteilung gem § 28 Abs 1 GewO 1994 kann nicht ohne entsprechende Parteienerklärung auch einen solchen auf befristete Nachsichtserteilung (als minus) umfassen (Hinweis E 22.4.1997, 95/04/0021).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996040011.X02Im RIS seit
20.11.2000