RS Vwgh 1998/3/17 96/04/0011

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Veröffentlicht am 17.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §13 Abs1;
AVG §66 Abs4;
GewO 1994 §28 Abs1;

Rechtssatz

Ein Antrag der Partei auf unbefristete Nachsichtserteilung gem § 28 Abs 1 GewO 1994 kann nicht ohne entsprechende Parteienerklärung auch einen solchen auf befristete Nachsichtserteilung (als minus) umfassen (Hinweis E 22.4.1997, 95/04/0021).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996040011.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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