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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §40 Abs1;Rechtssatz
Das über ein Ansuchen um Betriebsanlagengenehmigung durchgeführte Verfahren - mögen im Gegenstande auch mehrere Verhandlungen stattgefunden haben - bildet eine Einheit. Einer Wiederholung von Einwendungen bedarf es daher nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997040249.X01Im RIS seit
20.11.2000