RS Vwgh 1998/3/17 97/04/0211

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Veröffentlicht am 17.03.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §356 Abs3;
GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §75 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ein subjektives Recht des Nachbarn auf Brandschutz der benachbarten Betriebsanlage, losgelöst von einer damit allenfalls verbundenen Gefährdung ihres Eigentums oder ihrer Gesundheit bzw von einer damit verbundenen Belästigung, ist in der GewO 1994 nicht eingeräumt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997040211.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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