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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §356 Abs3;Rechtssatz
Ein subjektives Recht des Nachbarn auf Brandschutz der benachbarten Betriebsanlage, losgelöst von einer damit allenfalls verbundenen Gefährdung ihres Eigentums oder ihrer Gesundheit bzw von einer damit verbundenen Belästigung, ist in der GewO 1994 nicht eingeräumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997040211.X01Im RIS seit
20.11.2000