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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §130 Abs1;Rechtssatz
Keine rechtliche Bedeutung kommt einer "bloßen Befürwortung" der Bewerbung um eine Konzession für das Bestattergewerbe durch den Notarzt und die freiwillige Feuerwehr für die Beurteilung der Bedarfsfrage zu (Hinweis E 21.9.1993, 92/04/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996040230.X03Im RIS seit
20.11.2000