RS Vwgh 1998/3/17 96/04/0230

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Veröffentlicht am 17.03.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §130 Abs1;
GewO 1994 §131 Abs1;
GewO 1994 §131 Abs2;
GewO 1994 §134 Abs2;

Rechtssatz

Keine rechtliche Bedeutung kommt einer "bloßen Befürwortung" der Bewerbung um eine Konzession für das Bestattergewerbe durch den Notarzt und die freiwillige Feuerwehr für die Beurteilung der Bedarfsfrage zu (Hinweis E 21.9.1993, 92/04/0093).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996040230.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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