RS Vwgh 1998/3/18 96/09/0155

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Veröffentlicht am 18.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;
VStG §51f Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/02/18 96/09/0056 2 (hier: lediglich Vorlage einer Krankmeldung durch den Zeugen)

Stammrechtssatz

Die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, derzufolge der Bf zu einer Bronchoskopie bestellt wurde, ist nicht geeignet darzutun, daß der Bf durch Krankheit, Gebrechlichkeit oder sonstige begründete Hindernisse am Erscheinen verhindert und daher das Nichterscheinen bei der Verhandlung hinreichend entschuldigt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090155.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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