RS Vwgh 1998/3/18 98/09/0008

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Veröffentlicht am 18.03.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Arbeitsüberlastung einer Sekretärin eines Parteienvertreters, der von der Arbeitsüberlastung wußte oder davon auszugehen hatte, ist einer jener Gründe, die Veranlassung dafür bieten, das pflichtgemäße Verhalten der Bediensteten auch hinsichtlich so einfacher Arbeitsverrichtungen wie die Aufgabe von Postsendungen in Zweifel zu ziehen; für den Parteienvertreter bestand deshalb eine Kontrollpflicht (Hinweis E 17.2.1993, 93/01/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090008.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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