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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §59 Abs1;Rechtssatz
Für die Amtsbezogenheit einer Zuwendung genügt - anders als beim Tatbestand der Bestechung, die ua einen konkretisierbaren Zusammenhang mit einer Amtshandlung erfordert - auch eine nur mittelbare Beziehung zur amtlichen Stellung des Beamten. Eine solche könnte etwa darin bestehen, daß die erlangte Zuwendung aus einer ausschließlich amtlichen Beziehung zwischen dem Geschenkgeber und dem Beamten resultiert und daneben keine persönliche Beziehung besteht bzw keine außerdienstlichen (der Privatsphäre des Beamten zurechenbaren) Kontakte dargetan werden können, die das Geschenk zu rechtfertigen vermögen (Hinweis E 11.9.1985, 84/09/0217).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090145.X07Im RIS seit
20.11.2000