Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0369 96/09/0370 Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0390 E 18. März 1998Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/06/29 94/07/0181 3Stammrechtssatz
Jemandem gegenüber, der zur Verhandlung vor der Behörde trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne ausreichende Entschuldigung nicht erschienen ist, wird der Bescheid mit seiner Verkündung im Grunde des § 51f Abs 2 VStG wirksam (Hinweis E 29.9.1993, 93/02/0158).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090339.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
10.04.2012