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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Feststellung gemäß §54 FremdenG betreffend Somalia.
Zur Begründung des Antrages führt die Beschwerdeführerin aus, daß sie Gefahr laufe, entgegen dem Refoulement-Verbot außer Landes geschafft und damit möglicherweise in ihrer Heimat unmenschlicher Behandlung ausgesetzt zu werden.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B266.1997Dokumentnummer
JFR_10029572_97B00266_01