RS Vfgh 1997/4/28 B266/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1997
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei

Rechtssatz

Folge

Interessenabwägung

Feststellung gemäß §54 FremdenG betreffend Somalia.

Zur Begründung des Antrages führt die Beschwerdeführerin aus, daß sie Gefahr laufe, entgegen dem Refoulement-Verbot außer Landes geschafft und damit möglicherweise in ihrer Heimat unmenschlicher Behandlung ausgesetzt zu werden.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1997:B266.1997

Dokumentnummer

JFR_10029572_97B00266_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten