Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Die belBeh hätte sich mit dem Vorbringen des Bf, er sei aus politischen Gründen verfolgt worden (der Bf wurde nach Zeugenaussagen von den Verantwortlichen des Lagers Moringen als "Hahnenschwänzler" und "Vaterlandstreuer" bezeichnet, dem "das Zettelausteilen und seine schwarze Gesinnung abgewöhnt" werden sollten) auseinandersetzen müssen; die Wertung der Anhaltung des Bf im Lager Moringen hätte nicht ohne weitere Beweisaufnahme als Strafvollzug für Jugendliche gewertet werden dürfen.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von BeweisenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090151.X03Im RIS seit
11.07.2001