RS Vwgh 1998/3/19 97/06/0273

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Von der Frage der Bewilligungspflicht einer Kläranlage ist die Frage der Bewilligungspflicht der Aufbringung der geklärten Abwässer zu unterscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060273.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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