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L82306 Abwasser Kanalisation SteiermarkNorm
KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/01/25 93/07/0176 1 (hier vorgeschaltete mechanische Kläranlage und nachgeschaltetes Pflanzenbeet; hier iZm § 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988)Stammrechtssatz
Eine kombinierte Abwasserentsorgungsanlage ist nach § 32 WRG bewilligungspflichtig, weil nach dem natürlichen Lauf der Dinge und der "allgemeinen praktischen Erfahrung des täglichen Lebens" bei einer nicht ordnungsgemäßen Funktion der vorgeschalteten biologischen Kläranlage und einer nicht sachkundigen und fachkundigen Ausgestaltung und Abdichtung des nachgeschalteten Röhrichtbeetes von einer Versickerung von nicht (ausreichend) gereinigten Abwässern auszugehen wäre, welche eine mehr als geringfügige Auswirkung auf das Grundwasser bewirken würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060273.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.07.2009