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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Ein Rechtsirrtum über die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer Begünstigung vermag für sich allein keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150067.X05Im RIS seit
20.11.2000