RS Vwgh 1998/3/19 96/15/0067

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §38 Abs1;
EStG 1972 §38 Abs3;

Rechtssatz

Es liegt ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Besteuerungsergebnis vor, wenn der begünstigte Steuersatz versagt bleibt, weil der patentrechtliche Schutz nicht bestanden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150067.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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