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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §38 Abs1;Rechtssatz
Es liegt ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Besteuerungsergebnis vor, wenn der begünstigte Steuersatz versagt bleibt, weil der patentrechtliche Schutz nicht bestanden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150067.X04Im RIS seit
20.11.2000